Scheidung - einvernehmlich oder streitig
Wir beraten Sie über die Voraussetzungen der Scheidung im Zusammenhang mit dem obligatorischen Trennungsjahr und erörtern die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Scheidung und der mit der Scheidung ggf. verbundenen Folgesachen. Ebenso beraten wir Sie über das Ob und Wie einer einvernehmlichen Auseinandersetzung der Ehe sowie über die Gestaltungsmöglichkeiten im Falle einer Einigung bzw. über die Durchsetzbarkeit im Streitfall.
Die Voraussetzung für eine einvernehmliche und damit möglichst schnelle Scheidung ist das Vorliegen eines Trennungsjahres. Das Trennungsjahr können Sie in getrennten Wohnungen verbracht haben. Ein Antrag auf Ehescheidung ist aber auch möglich, wenn Sie in der gemeinsamen Wohnung seit annähernd einem Jahr oder länger getrennt leben. Dies ist vor Gericht jedoch übereinstimmend zu erklären und wird von den Familiengerichten in der Regel auch nicht weiter überprüft.
Tipp: Hier haben Sie die Möglichkeit das Scheidungsverfahren online vorzubereiten. Diese Vorgehensweise bietet sich vor allem bei einvernehmlichen Scheidungen ohne offene und streitige Fragen an. Es ist dann auch ausreichend, wenn nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Ergänzen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Angaben. Wir setzen uns im Anschluss mit Ihnen in Verbindung.