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Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung - welche Ihnen einen Überblick über die Sach- und Rechtslage verschaffen soll - betragen maximal 250,00 EUR zzgl. Mwst. Die Erstberatung wird im Falle nachfolgender Mandatserteilung in dieser Sache innerhalb von 6 Monaten auf das weitere Honorar in voller Höhe angerechnet, d.h. Sie zahlen nicht doppelt.
Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie - unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation - Ihre Möglichkeiten, d.h. Chancen und Risiken des weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob Ihnen eine Beratung ausreicht oder wir für Sie weiter tätig werden sollen.
Unsere weitere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der Gegenstands- bzw. Verfahrenswert.
Je nach Einzelfall kann auch ein Honorar auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Dies ist vor allem in Kindesangelegenheiten (Sorgerecht, Umgangsrecht, etc.) sowie in komplexen Scheidungsverfahren nebst Folgesachen üblich und z.T. notwendig.
Die Kosten für eine familienrechtliche Erstberatung werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Reden Sie mit Ihrer Versicherung oder mit uns darüber.