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Wir haben uns als Fachanwälte für Familienrecht spezialisiert, um Ihren Interessen in einem zunehmend komplexer werdenden Rechtsgebiet gerecht zu werden. Wir bieten Ihnen professionelle, spezialisierte und persönliche Rechtsberatung und stehen Ihnen als Scheidungsanwalt in München sowie bundesweit zur Verfügung; kompetent & mit höchstem Anspruch.
Unsere Kernkompetenz liegt im Scheidungs- & Familienrecht.
Konflikte in der Familie bringen Veränderungen mit sich, die für Ihren weiteren Lebensweg von entscheidender Bedeutung sein können. Gerade im Familienrecht ist eine frühzeitige fachliche Beratung durch einen kompetenten Scheidungsanwalt von großer Wichtigkeit, um spätere Nachteile zu vermeiden und klare Verhältnisse zu schaffen.
Unser Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung sachgerechter, ergebnisorientierter & kostengünstiger Lösungen. Wir folgen dem Prinzip der Kooperation und suchen gangbare Lösungen. Im Streitfall setzen wir Ihre Interessen mit der nötigen Entschlossenheit und Bestimmtheit durch.
Wir führen die Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“, womit Sie von unserer Spezialisierung & Expertise auf dem Gebiet des gesamten Scheidungs- & Familienrechts sowie von unseren Fähigkeiten und unserem Know-how bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen profitieren. Wir vertreten unsere Mandanten auch außerhalb von München persönlich vor allen Familien- und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Wir sind erfahren & kompetent bei Trennung, Scheidung, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinn (Güterrecht), Vermögensauseinandersetzungen sowie bei Kindesangelegenheiten (Umgang, elterliche Sorge, Aufenthalt des Kindes), Gewaltschutzverfahren und bei der Gestaltung von Eheverträgen.
Wir setzen uns bewusst von der Anonymität der Großkanzleien in München ab und legen bei aller gebotenen Spezialisierung Wert auf eine individuelle und vertrauensvolle Beratung.
Wir beraten Sie über die Anforderungen der Ehescheidung im Zusammenhang mit dem obligatorischen Trennungsjahr und erörtern die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
weitere Informationen ScheidungWir berechnen die Höhe Ihres Unterhaltsanspruchs und überprüfen gegen Sie geltend gemachte Unterhaltsansprüche.
Wir berechnen die Höhe des Unterhaltsanspruchs Ihrer Kinder und überprüfen gegen Sie geltend gemachte Kindesunterhaltsansprüche.